Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Humanus Ibbenbüren UG
(Stand November 2015)
1)
Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen maßgebend.
2)
Alle Angebote gelten freibleibend. Die Preise gelten ab unseren Geschäftsräumen in Ibbenbüren. Die Mehrwertsteuer wird
zusätzlich berechnet. Unsere Angebote sind nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form gemacht, oder schriftlich bestätigt sind.
Angebotsgültigkeit beträgt drei Monate nach Abgabedatum. Vom Angebot abweichende Vereinbarungen über Art und Umfang der
Leistung sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung gültig.
3)
Die Zahlung der Kaufpreises hat, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der auf der zugestellten Rechnung angegebenen Frist zu
erfolgen. 'Ist keine Zahlungsfrist angegeben, hat die Zahlung sofort zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen von
5% über dem Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen,
die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nach bankmäßigen Gesichtspunkten
mindert, werden nach Mahnung sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit der entgegengenommenen Wechsel sofort
fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch nachstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse oder
Sicherheitsleistungen auszuführen, oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin angefallenen Kosten werden dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4)
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu deren Ablauf unser Lager oder Herstellerwerk verlassen hat, bzw.
die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist. Bei Arbeitskämpfen oder beim Eintritt unvorhersehbarer
Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, oder Hindernisse, für die Hersteller und Lieferanten verantwortlich
sind, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden
Verzugs entstanden sind. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers aus dem
Kaufvertrag voraus.
5)
Alternativ verlängerter Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Kaufgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei
Vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Liefergegenstand
zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern
nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten
dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Bei Pfändung
oder sonstigem Eingriff Dritter, hat uns der Gläubiger unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt den
Liefergegenstand im ordentlichem Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Fakturaendbetrages einschl. MwSt. ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar
unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Zum Einziehen dieser
Forderung ist der Käufer nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt,
jedoch verpflichten wir uns die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dieses jedoch der Fall, dann können wir verlangen, dass der Käufer uns die
abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden
Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht angehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischen Gegenständen zum
Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so
gilt als vereinbart, das der Käufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das
Miteigentum für uns.
6)
Ist im Einzelfall nichts anderes vereinbart, haften wir nur in der Weise, das wir alle diejenigen Teile unentgeltlich ausbessern, oder
nach unserer Wahl neue Lieferung haben, die innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich angezeigt wurden.
Voraussetzung der Haftung sind fehlerhafte Bauweise, Materialmängel oder mangelhafte Ausführung. Ersetzte Teile werden unser
Eigentum. Wir behalten uns die Gutschrift des ursprünglichen Rechnungsbetrages für die Lieferung oder für die beanstandete
Zubehörteil vor. Andere Ansprüche wie Verzugsstrafen, Rückvergütung, Material und Lohnaufwendungen, Fracht oder ähnliches
werden ausgeschlossen. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommenen
Veränderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
7)
Solange das von uns vorbehaltene Eigentum am Liefergegenstand besteht, hat der Käufer ihn nicht zu belasten und muß uns im
Falle einer Pfändung unverzüglich benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, entweder den
Liefergegenstand ohne Verzicht auf unsere Ansprüche bis zu deren Befriedigung, wieder an uns zu nehmen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Bei Fortnahme des Liefergegenstandes gehen alle Kosten, auch die einer erneuten Aufstellung zu Lasten des
Käufers. Beim Rücktritt hat uns der Käufer neben der Entschädigung für Benutzung des Liefergegenstandes jede auch
unverschuldete Wertminderung zu ersetzen.
8)
Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden und Wechselprozesses – ist für
beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, der Hauptsitz der Firma Humanus Ibbenbüren UG