Ärger vermeiden: Sichere Einlagerung nach der Zwangsräumung

Zwangsräumung

Wem der Begriff Zwangsräumung nichts sagt der hat es gut. Denn für beide Seiten stellt ein solcher Schritt eine hohe Belastung dar. Von der Öffentlichkeit werden aber in der Regel vor allem die Mieter als Opfer angesehen, weil diese ihre Wohnung verlieren. Dies ist allerdings eine sehr einseitige Betrachtungsweise. Denn den Aufwand der Beendigung eines Mietverhältnisses nimmt kein Vermieter ohne triftigen Grund in Kauf. Hierfür muss zunächst eine den strengen gesetzlichen Vorgaben entsprechende Kündigung mit entsprechender Begründung erfolgen. Reagiert der Mieter nicht, muss im nächsten Schritt Räumungsklage erhoben werden. Selbst wenn innerhalb dieser festgestellt werden sollte, dass die Kündigung rechtswirksam erfolgte, wird häufig eine großzügige Räumungsfrist gewährt. Erfolgte die Kündigung wegen Zahlungsunfähigkeit der Mieter bleibt man als Vermieter außerdem regelmäßig auf den Verfahrenskosten sitzen. Zieht der Mieter auch nach Ablauf der Frist immer noch nicht aus, muss ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, um die Zwangsräumung zu vollziehen und die Einlagerung des geräumten Mobiliars in die Wege zu leiten. Natürlich nimmt der Gerichtsvollzieher diese Arbeiten nicht selber vor. Hier kommen dann wir ins Spiel, was die Durchführung von Zwangsräumung und Einlagerung betrifft.

Spätere Gegenansprüche wirksam verhindern

Beweisfoto

Uns ist bewusst, dass Sie als Kunde meist bereits mit den Nerven am Ende sind, ehe wir mit unserer Arbeit beginnen. Entsprechend sind wir darum bemüht, Ihre Wohnung so schnell wie möglich besenrein zu hinterlassen. Zwangsräumung und Einlagerung werden entsprechend zügig von uns vorgenommen, um eine möglichst rasche erneute Vermietung zu gewährleisten. Dabei arbeiten wir selbstverständlich trotzdem äußerst gründlich. Dies betrifft vor allem die Beweissicherung von Beschädigungen, die bereits vor der Zwangsräumung und Einlagerung am Mobiliar vorhanden waren. Hierdurch verzögert sich die Zwangsräumung zwar in geringem Maße, aber Sie haben dafür in uns einen wertvollen Zeugen und eindeutige Beweisfotos, falls der ehemalige Mieter nach Abholung seiner Möbel Ansprüche auf Schadensersatz wegen angeblicher Sachbeschädigung im Rahmen der Räumung und Einlagerung erhebt.

Schnell, sauber und diskret

Die Räumung der Wohnung umfasst selbstverständlich auch die Entsorgung des in der Wohnung befindlichen Unrats aus der Wohnung sowie eine abschließende Reinigung der Räumlichkeiten. Die Einlagerung erfolgt in sachgemäßer und sicherer Form, sodass Sie vor weiteren rechtlichen Streitigkeiten in bestmöglicher Weise geschützt sind. Denn als Profis in Sachen Zwangsräumung wissen wir, dass es Ihnen vor allem darauf ankommt, keinen weiteren Ärger in dieser Angelegenheit zu haben. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Zwangsräumung/Einlagerung

In folgenden Städten in Ibbenbüren und Umgebung sind wir besonders aktiv:

Ahlen, Ascheberg, Bad Waldliesborn, Beelen, Bevergern, Birgte, Bocholt, Bockraden, Brochterbeck, Coesfeld, Dörenthe, Dreierwalde, Dülmen, Ennigerloh, Gescher, Gravenhorst, Gronau, Halen, Halverde, Hambüren, Handarpe, Havixbeck, Heiden, Hopsten, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Kattenvenne, Ladbergen, Laer, Laggenbeck, Ledde, Leeden, Lengerich, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Münster, Münster, Nordkirchen, Nottuln, Obersteinbeck, Oelde, Osnabrück, Ostbevern, Püsselbüren, Recke, Rhede, Riesenbeck, Rosendahl, Sassenberg, Schale, Seeste, Senden, Settel, Stadtlohn, Steinbeck, Südlohn, Tecklenburg, Telgte, Uffeln, Vreden, Warendorf, Wersen, Westerkappeln